Lage:Klemensborn 039 Stadtbezirk IX / Stadteil Essen-Werden Kurzbezeichnung: Ehem. Abtei Werden und Stadtmauer Art u. lfd. Nummer der Denkmalliste / Eintragungsdatum: BauD 0001 / 14.02.1984 Merkmale: Die um 800 durch den Missionar der Friesen Ludger in Werden gegründete Benediktinerabtei erhielt im 18. Jh. durch Errichtung neuer Abteigebäude den Glanz einer Barockresidenz. Unter Abt Benedikt wurde 1737 die sog. Meierei als erster Bauteil fertiggestellt. Zwischen 1754 und 1755 entstand Mittel- und rechter Seitenflügel des dreiflügeligen Hauptbaues der bis 1764 unter Abt Anselm und den linken Seitenflügel ergänzt wurde. In der Amtszeit von Abt Bernhard II. wurden um das alte Quadrum unter Verwendung älterer Bausubstanz 1783-85 die Konventgebäude errichtet. Das nach Westen die Klosteranlage abschließende Torhaus wurde 1794 vollendet. Die Architektur der in Bruchstein errichteten und mit Mansarddach und Walmdächer gedeckten Gebäude wird im Bereich der Hauptzugänge durch Giebelfelder und Wappenembleme gesteigert. Der Haupttrakt ist durch ein monumental gegliedertes Mittelrisalit ausgezeichnet. Die Barockarchitektur wird in ihrer Ornamentik hier, wie auch an dem mit zierlichen Säulenstellung gegliederten Torhaus durch Rokokoformen bestimmt. Im 19. Jh. erfuhr die Abtei vielfältige Umnutzungen und bauliche Veränderungen. Schon 1803 wurde die Meierei an Tuchfabrikanten vermietet. Ebenfalls aus dieser Zeit hat sich das anschließende Garten- und Gewächshaus erhalten. 1897 wurde die Meierei um das parallel dazu errichtete sog. Tuchlager ergänzt. Begründung der Denkmaleigenschaft nach § 2 DSchG NW Die Abtei Werden ist ein Dokument der Barock- und Rokokoarchitektur. Sie ist besonders hoch einzuschätzen, weil nur wenig Architekturerzeugnisse im Essener Bereich in jener Zeit entstanden und überliefert sind. Die Abteigebäude dokumentieren zugleich die neu im 17. und 18. Jh. sich entfaltende Macht der Werdener Fürstäbte.Die Abtei Werden ist bedeutend für die Geschichte des Menschen; ihre Erhaltung liegt aus künstlerischen und wissenschaftlichen, insbesondere architekturhistorischen Gründen im öffentlichen Interesse. Umfang des Schutzes Der Denkmalschutz bezieht sich auf die o. g. Flurstücke mit folgenden Gebäuden: 1. Meierei (1737) 2. Hauptbau u. rechter Flügel (1754-55) 3. Ost-Nord-Süd-Flügel (Quadrum, 1783-85) 4. Torhaus (1794) 5. Gartenhaus (1880) 6. Tuchlager (1897) sowie auf die südl. gelegenen Mauerreste und das Natursteinpflaster des Abteihofes 7. Stadtmauer (aus: Denkmalliste der Stadt Essen, Stand: 01.02.2001) Abbildungen: |